12 Gebote für den/die Kleingärtner/in

  • Verhalten Sie sich stets so, wie Sie es von lhrem Nachbarn erwarten.
  • Haben Sie Verlangen nach Musik, beachten Sie, dass die Lautstärke der Unterhaltungsgeräte so abzustimmen ist, dass niemand belästigt wird. Gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten jeder Art. Ihr Nachbar wird es Ihnen danken!
  • Sägen, Hacken, Hämmern, Klopfen und Rasenmähen ist nur in den vom Verein und den Mitgliedern gemeinsam beschlossenen Zeiten erlaubt, an Sonn- und Feiertagen sind solche ruhestörenden Tätigkeiten gänzlich untersagt. Bitte richten Sie sich danach.
    Die erlaubten Zeiten sind:
    • Montag-Freitag 8-12 Uhr und 15-19 Uhr,
    • Samstag von 8 – 12 Uhr und 14-16 Uhr.
  • Nehmen Sie keinerlei Um- und Anbauten vor, ohne vorher eine eventuell notwendige Genehmigung bei der Vorstandschaft eingeholt zu haben. Dies gilt auch für Gewächshäuser jeglicher Art.
  • Planschbecken dürfen nur bis zu einer Größe von 5 qm (etwa 2,5 m im Durchmesser) und einer Tiefe von max. 50 cm aufgestellt werden.
  • Das Aufstellen von Trampolinen ist nicht mehr gestattet. Bereits aufgestellte Trampoline sind umgehend zu entfernen.
  • Das Düngen des Gartens ist bei sonnigem Wetter verboten, wenn das Düngemittel einen starken Geruch verbreitet. Düngen Sie möglichst anfangs der Woche, um eine Belästigung über das Wochenende zu vermeiden.
  • Das Verbrennen von Holz, Unkraut und Abfällen in den Kleingärten unserer Anlage ist grundsätzlich untersagt.
  • Jeder Gartenfreund hat seinen Garten und den an seiner Parzelle vorbeiführenden Anlageweg unkrautfrei zu halten. Für sauberen Heckenschnitt hat er Sorge zu tragen.
  • Überprüfen Sie in kurzen Abständen (2-3x im Jahr) Ihre Wasseruhr auf Gangfähigkeit und Dichtheit. Für eventuelle Schäden sind Sie haftbar.
  • Überlegen Sie bei der Schädlingsbekämpfung, ob Sie unbedingt Gift verwenden müssen. Gift tötet alles Leben, auch Nützliches. Es gibt ungiftige Mittel, die auch eine gute Wirkung erzielen. Auskunft gibt Ihnen gerne unser Fachberater!
  • Freuen Sie sich darüber, wenn Ihre Kinder und Enkel lustig, fröhlich und ausgelassen sind. Denken Sie aber bitte daran, dass andere Gartenfreunde einen Anspruch auf Ruhe haben.
    Anlagewege und Parkplätze dürfen zu Spielzwecken nicht benutzt werden. Radfahren und das Fahren mit KFZ aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage verboten. Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

Die Gartenordnung gilt auch für Ihre Familienangehörige und Gäste!